
Auf Initiative des HBW (Handelsverband Baden-Württemberg) wurden gezielt Experten ausgewählt, mittelständische Unternehmen während und in Folge der Corona Pandemie zu begleiten. Dabei harmonisieren die Dienstleister das Leistungsangebot, um die nötigen Hilfestellungen und Impulse zu liefern.
Manche Unternehmen sehen sich akut in der Existenz bedroht, andere profitieren von Wachstumsraten im Umsatz von 30%+ und wieder andere sehen die Lage angespannt aber kreativ und wirtschaftlich so stabil, dass man mit kühlem Kopf die richtigen Maßnahmen sucht, um gestärkt aus der Krise zu kommen.
Genau hier setzen die zur Verfügung stehenden Beratungsleistungen an!
Es werden bis zu 30 Beratungstage bei einem Eigenanteil von 375,-€ je Tagwerk gefördert.
Zweck der Förderung:
Durch geförderte Beratung durch einen externen Experten (w/m/d) sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren und klassische Geschäftstätigkeiten mit dem Onlinehandel zu kombinieren.
Wer ist antragsberechtig?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).
Welche Beratungsinhalte sind möglich?
1. Themenfeld Strategie & Personal:
- Strategische Betriebsführung
- Nachwuchskräfte und Fachkräfte gewinnen und binden
- Personalführung
- Kompetenz und Wissen
2. Beratungsinhalte im Themenfeld Digitalisierung:
- Digitalstrategie
- Innovation und Technologie
- Kompetenz und Wissen
Förderkonditionen, Zuschusshöhe:
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Tagewerk zur Finanzierung der Intensivberatung zu folgenden Konditionen:
- Die minimale Beratungsdauer pro Unternehmen beträgt 5 Tagewerke pro Themenfeld.
- Ein Tagewerk mit Beratungsleistung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Berichtsabfassung umfasst 8 Zeitstunden. Der Tagewerkshonorarsatz der Berater ist im Zuschussbescheid festgelegt.
- Der Eigenanteil der beratenen Betriebe beträgt 375,00 € p. TW MwSt.
- Förderzeitraum 01.09.2021 – 31.12.2022
Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren. Auch für Unternehmen, die nicht in Baden-Württemberg ansässig sind, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung.
Förderungsumfang auf einen Blick

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