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Auf Ini­tia­tive des HBW (Han­delsver­band Baden-Würt­tem­berg) wur­den gezielt Experten aus­gewählt, mit­tel­ständis­che Unternehmen während und in Folge der Coro­na Pan­demie zu begleit­en. Dabei har­mon­isieren die Dien­stleis­ter das Leis­tungsange­bot, um die nöti­gen Hil­festel­lun­gen und Impulse zu liefern.

Manche Unternehmen sehen sich akut in der Exis­tenz bedro­ht, andere prof­i­tieren von Wach­s­tum­srat­en im Umsatz von 30%+ und wieder andere sehen die Lage anges­pan­nt aber kreativ und wirtschaftlich so sta­bil, dass man mit küh­lem Kopf die richti­gen Maß­nah­men sucht, um gestärkt aus der Krise zu kommen.

Genau hier set­zen die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Beratungsleis­tun­gen an!

Es wer­den bis zu 30 Beratungstage bei einem Eigenan­teil von 375,-€ je Tag­w­erk gefördert.

Zweck der Förderung:

Durch geförderte Beratung durch einen exter­nen Experten (w/m/d) sollen kleine und mit­tlere Unternehmen des sta­tionären Einzel­han­dels dabei unter­stützt wer­den, sich fit für die Zukun­ft und die dig­i­tale Trans­for­ma­tion zu machen, sich strate­gisch neu und wet­tbe­werb­s­fähig zu posi­tion­ieren und klas­sis­che Geschäft­stätigkeit­en mit dem Online­han­del zu kombinieren.

Wer ist antragsberechtig?

Antrags­berechtigt sind kleine und mit­tlere Unternehmen* sowie Soloselb­st­ständi­gen und Ange­höri­gen der Freien Berufe, mit Sitz in Baden-Würt­tem­berg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vor­jahre­sum­satz von höch­stens 50 Mil­lio­nen Euro oder eine Vor­jahres­bi­lanz­summe von höch­stens 43 Mil­lio­nen Euro

* Es gilt die Empfehlung der Europäis­chen Kom­mis­sion vom 6. Mai 2003 betr­e­f­fend die Def­i­n­i­tion der Kle­in­stun­ternehmen sowie der kleinen und mit­tleren Unternehmen (2003/361/EG).

Welche Beratungsinhalte sind möglich?

1. The­men­feld Strate­gie & Personal:

  • Strate­gis­che Betriebsführung
  • Nach­wuch­skräfte und Fachkräfte gewin­nen und binden
  • Per­son­alführung
  • Kom­pe­tenz und Wissen

2. Beratungsin­halte im The­men­feld Digitalisierung: 

  • Dig­i­tal­strate­gie
  • Inno­va­tion und Technologie
  • Kom­pe­tenz und Wissen

Förderkon­di­tio­nen, Zuschusshöhe:

Die Zuwen­dung wird als Zuschuss im Wege der Anteils­fi­nanzierung gewährt.

Die Förderung erfol­gt als Fes­t­be­trag pro Tagew­erk zur Finanzierung der Inten­sivber­atung zu fol­gen­den Konditionen:

  • Die min­i­male Beratungs­dauer pro Unternehmen beträgt 5 Tagew­erke pro Themenfeld.
  • Ein Tagew­erk mit Beratungsleis­tung ein­schließlich Vor- und Nach­bere­itung sowie Berichtsab­fas­sung umfasst 8 Zeit­stun­den. Der Tagew­erk­shon­o­rarsatz der Berater ist im Zuschuss­bescheid festgelegt.
  • Der Eigenan­teil der berate­nen Betriebe beträgt 375,00 € p. TW MwSt.
  • Förderzeitraum 01.09.2021 – 31.12.2022

Kon­tak­tieren Sie uns, um mehr zu erfahren. Auch für Unternehmen, die nicht in Baden-Würt­tem­berg ansäs­sig sind, gibt es Möglichkeit­en der Unterstützung.

Förderungsumfang auf einen Blick

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