
Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht –
und eröffnet neue Chancen für alle
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Meilenstein, der viele Anbieter digitaler Produkte zum Handeln verpflichtet. Für uns bei nion digital ist dieser Stichtag kein Startschuss, sondern eine Bestärkung unseres Weges: Wir setzen uns auch ohne gesetzliche Vorgaben dafür ein, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen, Lebenssituationen oder Fähigkeiten.
Denn Barrierefreiheit ist weit mehr als ein Gesetz:
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG überträgt den European Accessibility Act in deutsches Recht und macht digitale Barrierefreiheit erstmals auch für private Unternehmen verbindlich. Hinter dieser Regelung steckt jedoch mehr als reine Pflicht: Sie soll sicherstellen, dass alle Menschen digitale Angebote selbstbestimmt nutzen können – ein echter Gewinn für Menschen und Unternehmen. Spätestens ab 28. Juni 2025 müssen deshalb Websites, Web‑Shops, Kundenportale und mobile Apps die Norm EN 301 549 erfüllen, die wiederum auf WCAG 2.1 AA verweist. Wer die Anforderungen erfüllt, vermeidet mögliche Auflagen oder Bußgelder und hat die Chance, zusätzliche Zielgruppen zu erschließen.
Wen betrifft das Gesetz?
Der Fokus des BFSG liegt auf digitalen Dienstleistungen für Verbraucher*innen
– genau dort, wo Kundenerlebnis und Markenbindung heute überlicherweise entstehen:
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. € sind ausgenommen. Doch selbst sie profitieren von barrierefreien Touchpoints: höhere Kundenzufriedenheit, bessere SEO‑Performance und ein starkes Werteversprechen.
Warum halten wir das BFSG für eine gute Entwicklung?
Wir wollen eine digitale Zukunft schaffen, die inklusiv, nachhaltig und besser ist – für alle. Unser Leitbild folgt dabei auch der Kernidee des Internets: Menschen sollen miteinander kommunizieren, voneinander lernen und gemeinsam gestalten können – schnell und ohne künstliche Barrieren. Barrierefreiheit ist aber eben kein Plug‑in, das man kurz vor Launch aktiviert. Inhalte, UX‑ und UI-Design und die Entwicklung müssen von Anfang an zusammenspielen. Wer dies aber berücksichtigt, profitiert gleich mehrfach:
Unser Myth‑Buster liefert noch mehr Argumente und räumt mit Vorurteilen über Barrierefreiheit auf: https://a11y-myths.nion-digital.com/de/
Was können Unternehmen konkret tun?
Schritt | Aufgabe | Nutzen |
---|---|---|
1. Bedarfsanalyse | Ermitteln, welche digitalen Dienstleistungen und Produkte unter das BFSG fallen | Klarer Scope, realistische Roadmap |
2. Accessibility‑Audit | Bestehende Websites / Apps bezüglich EN 301 549 / WCAG AA überprüfen | Transparenz über Potenziale |
3. UX- und UI-Design‑Update | u.a. Farbkontraste, Typografie, Fokus‑Indikatoren, Navigationslogik verbessern | Spürbar bessere UX, bessere Lesbarkeit für Maschinen und bessere SEO |
4. Technische Umsetzung | u.a. semantisches HTML, ARIA, Tastatur‑ und Screenreader‑Support verbessern | Zukunftssicherer Code, bessere Lesbarkeit für Maschinen und bessere SEO |
5. Fortlaufendes User‑Testing | Feedback von Menschen mit Behinderungen einholen | Echte Pain‑Points erkennen |
6. Kontinuierliches Monitoring | Inhaltliche und technischeVeränderungen | Dauerhafte Qualität und Compliance |
Barrierefreiheit ist Zukunftsfähigkeit
Das BFSG ist mehr als ein rechtlicher Rahmen: Es ist eine Chance, digitale Produkte so zu gestalten, dass alle profitieren – Nutzer*innen, Marken und nicht zuletzt der Unternehmenserfolg. Wer Inklusion im Kern seiner Digitalstrategie verankert, macht aus einer gesetzlichen Pflicht einen Wettbewerbsvorteil.
Jens Franke im Interview mit Sascha Tapken
In unserem Webseminar der Moebel Digit@ Akademie beleuchten Sascha Tapken gemeinsam mit Jens Franke die zentralen Anforderungen des BFSG. Erfahren Sie praxisnah, was Händler und Hersteller jetzt wissen müssen, welche konkreten Umstellungen erforderlich sind – und warum Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance für bessere Nutzererlebnisse darstellt.
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Jens Franke
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