
Ad-hoc‑Meldung: Erfolgreiche politische Einigung zur EUDR – Entlastung für den Mittelstand
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird nach intensiver Lobbyarbeit nun praxisgerechter umgesetzt. Für die Möbel- und Küchenbranche bedeutet dies konkrete Vorteile. Kernpunkte der Einigung:
• Verlängerte Fristen:
Große und mittlere Unternehmen haben nun Zeit bis 30.12.2026, Mikro- und Kleinstunternehmen bis 30.06.2027, um die Regelungen umzusetzen.
• Fokussierte Sorgfaltspflicht:
Die Pflicht zur Abgabe der Due-Diligence-Erklärung liegt ausschließlich beim Erstinverkehrbringer / Importeur, alle nachgelagerten Händlerstufen werden entlastet.
DIe Euopäische Kommission ist aufgefordert, bis Ende April 2026 weitere Vorschläge zur Vereinfachung der EUDR vorzulegen.
Mit der Verschiebung wurde eine Kernforderung des MITTELSTANDSVERBUNDs nunmehr erfüllt. Fraglich bleibt weiterhin, wie die Pflichten der nachgelagerten Marktteilnehmer konkret ausgestaltet sind. Hierüber wird DER MITTELSTANDSVERBUND zeitnah berichten.

Ralf Heinemann Dipl.-Ing.(FH)
Projektmanager der Fachgruppe Möbel & Küchen