Ad-hoc‑Meldung: Erfolgreiche politische Einigung zur EUDR – Entlastung für den Mittelstand

Die EU-Ent­wal­dungsverord­nung (EUDR) wird nach inten­siv­er Lob­b­yarbeit nun prax­is­gerechter umge­set­zt. Für die Möbel- und Küchen­branche bedeutet dies konkrete Vorteile. Kern­punk­te der Einigung:

• Ver­längerte Fristen: 

Große und mit­tlere Unternehmen haben nun Zeit bis 30.12.2026, Mikro- und Kle­in­stun­ternehmen bis 30.06.2027, um die Regelun­gen umzusetzen.

• Fokussierte Sorgfaltspflicht: 

Die Pflicht zur Abgabe der Due-Dili­gence-Erk­lärung liegt auss­chließlich beim Erstin­verkehrbringer / Impor­teur, alle nachge­lagerten Händler­stufen wer­den entlastet.

DIe Euopäis­che Kom­mis­sion ist aufge­fordert, bis Ende April 2026 weit­ere Vorschläge zur Vere­in­fachung der EUDR vorzulegen.

Mit der Ver­schiebung wurde eine Kern­forderung des MIT­TEL­STANDSVER­BUNDs nun­mehr erfüllt. Fraglich bleibt weit­er­hin, wie die Pflicht­en der nachge­lagerten Mark­t­teil­nehmer konkret aus­gestal­tet sind. Hierüber wird DER MITTELSTANDSVERBUND zeit­nah berichten.

Ralf Heine­mann Dipl.-Ing.(FH)

Pro­jek­t­man­ag­er der Fach­gruppe Möbel & Küchen