Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht –
und eröffnet neue Chancen für alle

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Bar­ri­ere­frei­heitsstärkungs­ge­setz (BFSG) in Kraft – ein Meilen­stein, der viele Anbi­eter dig­i­taler Pro­duk­te zum Han­deln verpflichtet. Für uns bei nion dig­i­tal ist dieser Stich­tag kein Startschuss, son­dern eine Bestärkung unseres Weges: Wir set­zen uns auch ohne geset­zliche Vor­gaben dafür ein, dass dig­i­tale Ange­bote für alle zugänglich sind – unab­hängig von Ein­schränkun­gen, Lebenssi­t­u­a­tio­nen oder Fähigkeiten.

Denn Bar­ri­ere­frei­heit ist weit mehr als ein Gesetz:

  • Sie schafft echte Teilhabe

  • Sie verbessert die User Expe­ri­ence für alle

  • Sie erhöht Reich­weite und Auffindbarkeit

  • Sie ist ein Zeichen von Hal­tung und Respekt

  • Sie schützt vor rechtlichen Risiken

Was ist das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)?

Das BFSG überträgt den Euro­pean Acces­si­bil­i­ty Act in deutsches Recht und macht dig­i­tale Bar­ri­ere­frei­heit erst­mals auch für pri­vate Unternehmen verbindlich. Hin­ter dieser Regelung steckt jedoch mehr als reine Pflicht: Sie soll sich­er­stellen, dass alle Men­schen dig­i­tale Ange­bote selb­st­bes­timmt nutzen kön­nen – ein echter Gewinn für Men­schen und Unternehmen. Spätestens ab 28. Juni 2025 müssen deshalb Web­sites, Web‑Shops, Kun­den­por­tale und mobile Apps die Norm EN 301 549 erfüllen, die wiederum auf WCAG 2.1 AA ver­weist. Wer die Anforderun­gen erfüllt, ver­mei­det mögliche Aufla­gen oder Bußgelder und hat die Chance, zusät­zliche Ziel­grup­pen zu erschließen.

Wen betrifft das Gesetz?

Der Fokus des BFSG liegt auf dig­i­tal­en Dien­stleis­tun­gen für Verbraucher*innen
– genau dort, wo Kun­den­er­leb­nis und Marken­bindung heute über­licher­weise entstehen:

  • Web­sites und Web‑Shops mit Vertrags‑ oder Buchungsfunktion

  • Kunden‑ und Self‑Service‑Portale (z. B. Energie‑ oder Telekommunikations‑Provider)

  • Mobile Apps für Bank­ing, Mobil­ität, Stream­ing, Mes­sag­ing u. v. m.

  • Dig­i­tale Ticket‑ und Buchungslö­sun­gen im Personenverkehr

  • Online‑Payment‑ und Finanzdienstleistungen

Kle­in­stun­ternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen und einem Jahre­sum­satz von unter 2 Mio. € sind ausgenom­men. Doch selb­st sie prof­i­tieren von bar­ri­ere­freien Touch­points: höhere Kun­den­zufrieden­heit, bessere SEO‑Performance und ein starkes Werteversprechen.

Warum halten wir das BFSG für eine gute Entwicklung?

Wir wollen eine dig­i­tale Zukun­ft schaf­fen, die inklu­siv, nach­haltig und bess­er ist – für alle. Unser Leit­bild fol­gt dabei auch der Kernidee des Inter­nets: Men­schen sollen miteinan­der kom­mu­nizieren, voneinan­der ler­nen und gemein­sam gestal­ten kön­nen – schnell und ohne kün­stliche Bar­ri­eren. Bar­ri­ere­frei­heit ist aber eben kein Plug‑in, das man kurz vor Launch aktiviert. Inhalte, UX‑ und UI-Design und die Entwick­lung müssen von Anfang an zusam­men­spie­len. Wer dies aber berück­sichtigt, prof­i­tiert gle­ich mehrfach:

  • Exzel­lente UX – klare Struk­turen, gute Kon­traste und intu­itive Bedi­enung helfen allen Nutzer*innen

  • Mehr Reich­weite und Con­ver­sion – inklu­sive Ange­bote reduzieren Absprünge und erhöhen Kaufabschlüsse

  • Bessere SEO – such­maschi­nen­fre­undliche Struk­turierung ist Kern jed­er WCAG‑konformen Seite

  • Stärk­eres Marken­er­leb­nis – Zugänglichkeit demon­stri­ert Hal­tung und schafft Vertrauen

  • Rechtssicher­heit als Neben­ef­fekt – wer richtig opti­miert, braucht Bußgelder nicht zu fürchten

Unser Myth‑Buster liefert noch mehr Argu­mente und räumt mit Vorurteilen über Bar­ri­ere­frei­heit auf: https://a11y-myths.nion-digital.com/de/

Was können Unternehmen konkret tun?

Schritt Auf­gabe Nutzen
1. Bedarfsanalyse Ermit­teln, welche dig­i­tal­en Dien­stleis­tun­gen und Pro­duk­te unter das BFSG fallen Klar­er Scope, real­is­tis­che Roadmap
2. Accessibility‑Audit Beste­hende Web­sites / Apps bezüglich EN 301 549 / WCAG AA überprüfen Trans­parenz über Potenziale
3. UX- und UI-Design‑Up­date u.a. Far­bkon­traste, Typografie, Fokus‑Indikatoren, Nav­i­ga­tion­slogik verbessern Spür­bar bessere UX, bessere Les­barkeit für Maschi­nen und bessere SEO
4. Tech­nis­che Umsetzung u.a. seman­tis­ches HTML, ARIA, Tastatur‑ und Screenreader‑Support verbessern Zukun­ftssicher­er Code, bessere Les­barkeit für Maschi­nen und bessere SEO
5. Fort­laufend­es User‑Testing Feed­back von Men­schen mit Behin­derun­gen einholen Echte Pain‑Points erkennen
6. Kon­tinuier­lich­es Monitoring Inhaltliche und technischeVeränderungen Dauer­hafte Qual­ität und Compliance

Barrierefreiheit ist Zukunftsfähigkeit

Das BFSG ist mehr als ein rechtlich­er Rah­men: Es ist eine Chance, dig­i­tale Pro­duk­te so zu gestal­ten, dass alle prof­i­tieren – Nutzer*innen, Marken und nicht zulet­zt der Unternehmenser­folg. Wer Inklu­sion im Kern sein­er Dig­i­tal­strate­gie ver­ankert, macht aus ein­er geset­zlichen Pflicht einen Wettbewerbsvorteil.

Jens Franke im Interview mit Sascha Tapken

In unserem Web­sem­i­nar der Moebel Digit@ Akademie beleucht­en Sascha Tap­ken gemein­sam mit Jens Franke die zen­tralen Anforderun­gen des BFSG. Erfahren Sie prax­is­nah, was Händler und Her­steller jet­zt wis­sen müssen, welche konkreten Umstel­lun­gen erforder­lich sind – und warum Bar­ri­ere­frei­heit nicht nur eine geset­zliche Pflicht, son­dern auch eine Chance für bessere Nutzer­erleb­nisse darstellt.

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Jens Franke
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