Webseminar von Moebel Digit@l zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz – mit Michaela Streibelt, AWE Agentur für Wirtschaft & Entwicklung
22.03.2023 ?  10 bis 11 Uhr

Das LkSG – Was ist da auf die Ein­rich­tungs­branche zugekom­men, Frau Streibelt?

Seit dem 1. Jan­u­ar 2023 gel­ten Pflicht­en nach dem Liefer­ket­ten­sorgfalt­spflicht­enge­setz für Unternehmen mit min­destens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit min­destens 1.000 Beschäftigten. Das Gesetz ist gut gemeint, denn es fol­gt der Grun­didee, die schwäch­sten Glieder der Wertschöp­fungs­kette vor den neg­a­tiv­en Auswüch­sen der Glob­al­isierung zu schützen. Den­noch ist es für viele Unternehmen noch eine große Unbekannte.

Das LkSG in Kurz­form: Unternehmen wer­den verpflichtet, men­schen­rechtliche und umwelt­be­zo­gene Risiken und Ver­let­zun­gen in ihren Liefer­ket­ten proak­tiv zu iden­ti­fizieren und mit entsprechen­den Maß­nah­men anzuge­hen. Zudem wer­den sie zur Ein­rich­tung eines Beschw­erde­v­er­fahrens und zur Berichter­stat­tung verpflichtet. Das Gesetz wird durch das Bun­de­samt für Wirtschaft und Aus­fuhrkon­trolle (BAFA) durchge­set­zt, dass die Nichtein­hal­tung des Geset­zes mit Bußgeldern und dem Auss­chluss von der öffentlichen Auf­tragsver­gabe sank­tion­ieren kann.

Da betrof­fene Unternehmen nun nicht nur zu Sorgfalt bei der eige­nen Geschäft­stätigkeit, son­dern auch bei Zuliefer­be­trieben verpflichtet sind, ist eine Zusam­me­nar­beit in der Liefer­kette Voraus­set­zung, um die Vor­gaben einzuhal­ten. Hier­durch sehen sich auch nicht betrof­fene Unternehmen im In- und Aus­land, darunter auch KMU, ver­stärkt Anforderun­gen aus­ge­set­zt.  Das wirft Fra­gen auf:

  • Ist das LkSG ein europäis­ches Gesetz?

  • Für wen gilt das neue LkSG – jet­zt und perspektivisch?

  • Welche Branchen sind beson­ders betroffen?

  • Wie ist die Home&Living-Branche davon betroffen?

  • Wie hoch kön­nen die Strafen sein?

  • Wer ist das BAFA?

  • Was bedeutet das Gesetz für deutsche Unternehmen
    in der Praxis?

  • Bedeutet es, dass bes­timmte Artikel nicht mehr in den Verkehr gebracht wer­den können?

  • Wie genau kön­nen die geset­zlichen Anforderun­gen zur Achtung von Men­schen­recht­en konkret erfüllen werden?

  • Gibt es Abwälzungsmeth­o­d­en von Konz­er­nen auf KMU?

  • Und die Frage, die uns natür­lich beson­ders interessiert:
    Welche dig­i­tal­en Hil­f­s­mit­tel gibt es bere­its auf der The­menge­bi­et der Lieferkettensorgfaltspflicht?

Diese und weit­ere Fra­gen möcht­en wir gemein­sam mit Michaela Streibelt, Bera­terin beim Helpdesk Wirtschaft & Men­schen­rechte in einem inter­ak­tiv­en Web­sem­i­nar klären. Diese Ein­rich­tung berät Unternehmen jed­er Größe kosten­frei, indi­vidu­ell und ver­traulich zur Umset­zung men­schen­rechtlich­er Sorgfalt­sprozesse. Sascha Tap­ken, ver­ant­wortlich­er Redak­teur von Moebel Digit@l wird die Exper­tin am 22.03.2023 von 10 bis 11 Uhr zum The­ma interviewen.

Gern kön­nen Sie schon vor­ab, weit­ere Fra­gen ein­re­ichen, die Sie in dem Web­sem­i­nar gek­lärt wis­sen möchten.
Wir freuen uns Ihnen dieses The­ma näher brin­gen zu können!

Sie haben noch offene Fra­gen oder Anmerkun­gen? Dann freuen sich Michael Streibelt und Herr Tap­ken darauf von Ihnen zu hören und Ihnen die Fra­gen vor­ab oder im Web­sem­i­nar zu beantworten.


Michaela Streibelt
Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
E‑Mail: michaela.streibelt@helpdeskwimr.de

Sascha Tap­ken
Home. Made. Storys.
Tel.: +49 178 386 00 90
E‑Mail: s.tapken@homemadestorys.de