Fast jeder zweite Erwerbstätige nutzt Künstliche Intelligenz im Job

Eine Umfrage des TÜV-Ver­bands zeigt: Die beru­fliche Nutzung Kün­stlich­er Intel­li­genz gewin­nt stark an Bedeu­tung. Vier von fünf suchen mit Hil­fe von KI nach Infor­ma­tio­nen, fast jed­er zweite erstellt Texte und jed­er zehnte pro­gram­miert. Beschäftigte nutzen die Tech­nolo­gie häu­fig ohne klare Vor­gaben und ohne aus­re­ichende Qualifikation.

Kün­stliche Intel­li­genz (KI) wird im Arbeit­sall­t­ag zur neuen Nor­mal­ität. Aktuell nutzt fast die Hälfte der Erwerb­stäti­gen (45 Prozent) Kün­stliche Intel­li­genz im Job. Das zeigt eine repräsen­ta­tive For­sa-Umfrage im Auf­trag des TÜV-Ver­bands unter 1.005 Per­so­n­en ab 16 Jahren, darunter 587 Erwerb­stätige. Dem­nach erwarten 60 Prozent der Beschäftigten, dass KI in fünf Jahren eine große oder sehr große Rolle für ihre beru­fliche Tätigkeit spie­len wird. Im Vor­jahr lag dieser Wert noch bei 53 Prozent – ein Plus von 7 Prozent­punk­ten. „Kün­stliche Intel­li­genz wird zum fes­ten Bestandteil der Arbeitswelt“, sagt Dr. Joachim Büh­ler, Geschäfts­führer des TÜV-Ver­bands. „Der Wan­del bet­rifft nicht nur einzelne Auf­gaben, son­dern ganze Arbeit­sprozesse. Unternehmen müssen den Ein­satz von KI deshalb aktiv steuern, klare Regeln schaf­fen und ihre Beschäftigten auf die neuen Anforderun­gen vor­bere­it­en.“ Laut Umfrage nutzen fast vier von fünf Erwerb­stäti­gen (78 Prozent) KI, um nach Infor­ma­tio­nen zu suchen, 46 Prozent, um Texte zu erstellen oder zu verbessern, 41 Prozent, um neue Ideen zu entwick­eln und 19 Prozent, um Bilder oder Videos zu erstellen. Sel­tener sind kom­plexere Anwen­dun­gen wie die Durch­führung von Berech­nun­gen (13 Prozent), die Erstel­lung von Code (11 Prozent) oder die Analyse von Daten­sätzen mit Hil­fe von KI (10 Prozent).

Ein Drittel sieht eigenen Job durch KI gefährdet

Laut den Ergeb­nis­sen der Umfrage geht mit der wach­senden Bedeu­tung von KI auch Verun­sicherung ein­her. Ein Drit­tel (33 Prozent) der Erwerb­stäti­gen geht davon aus, dass die eigene Tätigkeit voll­ständig oder teil­weise durch gen­er­a­tive KI erset­zt wer­den kann. Die Mehrheit (65 Prozent) rech­net jedoch nicht mit einem voll­ständi­gen Ersatz, son­dern vor allem mit Verän­derun­gen im Arbeit­sall­t­ag. Auf­gaben wer­den zunehmend durch KI unter­stützt, beschle­u­nigt oder in Teilen automa­tisiert. Gle­ichzeit­ig steigen die Anforderun­gen an die Beschäftigten, beispiel­sweise bei der For­mulierung von Eingaben („Prompt­ing“), der Einord­nung von Ergeb­nis­sen und der kri­tis­chen Prü­fung von Inhal­ten. Auf­fäl­lig ist ein Unter­schied zwis­chen den Geschlechtern: Män­ner hal­ten ihre Tätigkeit mit 36 Prozent häu­figer für erset­zbar als Frauen mit 29 Prozent. „Das zeigt, dass die Auswirkun­gen von KI im Job sehr unter­schiedlich wahrgenom­men wer­den“, sagt Büh­ler. „Wie stark sich Beschäftigte durch KI bedro­ht sehen, hängt vom jew­eili­gen Tätigkeits­feld, den konkreten Auf­gaben und dem beru­flichen Umfeld ab.“

KI-Regeln und Qual­i­fizierung für Beschäftigte fehlen

Gen­er­a­tive KI ist in den meis­ten Bere­ichen des Arbeit­sall­t­ags angekom­men – oft­mals schneller, als Arbeit­ge­ber dafür klare Struk­turen schaf­fen. Nur knapp ein Drit­tel (32 Prozent) der abhängig Beschäftigten gibt an, dass es bei ihnen konkrete Vor­gaben für den Ein­satz von KI gibt. Ein explizites Ver­bot ist mit lediglich 5 Prozent die Aus­nahme. Auf der anderen Seite sagt gut die Hälfte der Beschäftigten (54 Prozent), dass es wed­er Regeln noch ein Ver­bot gibt. 8 Prozent kön­nen die Frage nicht beant­worten. „Vie­len Beschäftigten fehlt es an ein­er verbindlichen Ori­en­tierung im Umgang mit Kün­stlich­er Intel­li­genz“, sagt Büh­ler. „Hier müssen Arbeit­ge­ber mit klaren Vor­gaben für den Ein­satz von KI nachlegen.“

Wo klare Regeln fehlen, bleibt häu­fig auch die Qual­i­fizierung auf der Strecke. Der Ein­satz von KI erfol­gt damit oft ohne sys­tem­a­tis­che Vor­bere­itung. Nur 38 Prozent der­jeni­gen, die beru­flich KI nutzen, haben sich dafür weit­erge­bildet. Davon greifen 30 Prozent auf kosten­freie Ange­bote oder selb­stor­gan­isiertes Ler­nen zurück, beispiel­sweise über Tuto­ri­als, Videos oder Pod­casts. Nur 8 Prozent nutzen kostenpflichtige Weit­er­bil­dungsange­bote wie Sem­i­nare oder Work­shops. Wer­den solche Ange­bote genutzt, übern­immt in den meis­ten Fällen (82 Prozent) der Arbeit­ge­ber die Kosten. Knapp ein Fün­f­tel der Beschäftigten (19 Prozent) trägt die Weit­er­bil­dungskosten allerd­ings selb­st. „In Sachen KI-Weit­er­bil­dung ist Deutsch­land immer noch ein Entwick­lungs­land“, sagt Büh­ler. „Viele Arbeit­ge­ber haben beim Ein­satz von KI die passenden Rah­menbe­din­gun­gen noch nicht geschaf­fen. Es reicht nicht, dass Mitar­bei­t­ende die Tech­nolo­gien nutzen, sie müssen auch wis­sen, wie sie dies sich­er und ver­ant­wor­tungsvoll tun. Arbeit­ge­ber müssen hier nachsteuern.“

Begrenztes Vertrauen in KI-Ergebnisse

Trotz wach­sender Nutzung wird gen­er­a­tiv­er KI im Arbeit­sall­t­ag nicht blind ver­traut. Die Qual­ität der Ergeb­nisse hängt aus Sicht der Nutzer:innen stark davon ab, wie präzise die jew­eilige Auf­gabe for­muliert wird (88 Prozent). Gle­ichzeit­ig geben 69 Prozent an, dass sie Ergeb­nisse über­prüfen oder ergänzen müssen. Mehr als die Hälfte bemän­gelt fehlende Quellen (56 Prozent) oder unzure­ichend konkrete Ergeb­nisse, die nach­bear­beit­et wer­den müssen (55 Prozent). 31 Prozent bericht­en zudem von fehler­haften, falschen oder ver­al­teten Inhal­ten. „KI ist ein leis­tungs­fähiges Werkzeug, das aber richtig einge­set­zt wer­den muss. Die Ergeb­nisse wirken oft plau­si­bel, sind aber nicht automa­tisch ver­lässlich“, sagt Büh­ler. „Mit der Ver­bre­itung von KI im Arbeit­sall­t­ag wächst die Ver­ant­wor­tung im Umgang mit den Ergeb­nis­sen. Ger­ade im beru­flichen Kon­text müssen Inhalte kri­tisch geprüft und ein­ge­ord­net werden.“

 Grund­lage der Angaben ist eine repräsen­ta­tive For­sa-Umfrage im Auf­trag des TÜV-Ver­bands unter 1.005 Per­so­n­en ab 16 Jahren, darunter 587 Erwerb­stätige . Die Befra­gung wurde vom 20. bis 26. Okto­ber 2025 durchge­führt. Die Fra­gen lauteten: „Welche Rolle wird Kün­stliche Intel­li­genz Ihrer Ein­schätzung nach in fünf Jahren für Ihre beru­fliche Tätigkeit spie­len?“, „Ist Ihre beru­fliche Tätigkeit durch gen­er­a­tive KI voll­ständig oder teil­weise erset­zbar?“, „Gibt es bei Ihrem Arbeit­ge­ber konkrete Vor­gaben oder ein Ver­bot für den Ein­satz von gen­er­a­tiv­er KI?“, „Nutzen Sie gen­er­a­tive KI für beru­fliche Zwecke?“, „Haben Sie sich für die beru­fliche Nutzung von gen­er­a­tiv­er KI weit­erge­bildet?“, „Inwieweit stim­men Sie Aus­sagen zur Qual­ität der Ergeb­nisse gen­er­a­tiv­er KI zu?“.

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