EU AI Act: Unternehmen müssen bei KI-Kompetenz nachlegen
– Checkliste für Unternehmen

der EU AI Act verpflichtet Anbi­eter und Betreiber von KI-Sys­te­men bere­its seit dem 2. Feb­ru­ar 2025, Maß­nah­men zu ergreifen, damit Mitar­bei­t­ende, die mit KI-Sys­te­men umge­hen, über ein aus­re­ichen­des Maß an KI-Kom­pe­tenz ver­fü­gen. Bis­lang hält die Qual­i­fizierung vielerorts jedoch nicht mit dem KI-Ein­satz Schritt. Ab dem 2. August 2026 kön­nen die zuständi­gen nationalen Mark­tüberwachungs­be­hör­den die Ein­hal­tung dieser Vor­gabe nun überwachen und durchsetzen.

Der EU AI Act schreibt dafür wed­er eine bes­timmte Schu­lung noch ein Zer­ti­fikat vor. Die Qual­i­fizierung muss jedoch zu den einge­set­zten Sys­te­men, den Auf­gaben und den Vorken­nt­nis­sen der Anwen­der passen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten — eine Checkliste

Grund­lage ist ein Überblick über die KI-Nutzung: Welche Sys­teme wer­den für welche Zwecke und mit welchen Dat­en einge­set­zt? Welche Risiken bestehen?

In vie­len Unternehmen emp­fiehlt sich ergänzend eine AI Pol­i­cy, die unter anderem regelt, welche Anwen­dun­gen zuläs­sig sind, welche Dat­en eingegeben wer­den dür­fen, wie die Ergeb­nisqual­ität über­prüft wird und wer die Ver­ant­wor­tung trägt. Dabei soll­ten Unternehmen auch berück­sichti­gen, welche exter­nen Per­so­n­en – etwa Dien­stleis­ter oder Free­lancer – im Auf­trag des Unternehmens mit KI-Sys­te­men arbeit­en und in welchem Umfang auch diese über die erforder­liche KI-Kom­pe­tenz ver­fü­gen müssen. Darauf auf­bauend kann gezielt geschult werden.

Joachim Paw­lik, CEO PINKTUM: „Unternehmen soll­ten Weit­er­bil­dung nicht als ein­ma­lige Pflichtübung ver­ste­hen, son­dern KI-Kom­pe­tenz sys­tem­a­tisch und anwen­dungsnah auf­bauen. Das ist nicht nur rechtlich rel­e­vant, son­dern hil­ft auch, den tat­säch­lichen Nutzen von KI zu erschließen.“

Alois Krtil, CTO PINKTUM, ergänzt: „Wer die Möglichkeit­en und Gren­zen von KI ver­ste­ht und Ergeb­nisse kri­tisch beurteilen kann, ver­mei­det Fehler und set­zt die Tech­nolo­gie pro­duk­tiv­er ein. Dafür müssen die Lern­in­halte zu den konkreten Auf­gaben der Beschäftigten passen.“

Checkliste für den Aufbau von KI-Kompetenz

  • 1. Ziel­grup­pen und Schu­lungs­be­darf bestimmen

Unternehmen soll­ten erfassen, welche Per­so­n­en mit welchen KI-Sys­te­men arbeit­en, wofür sie diese ein­set­zen und welche Vorken­nt­nisse sie mit­brin­gen. Dabei soll­ten sie auch externe Per­so­n­en berück­sichti­gen, die im Auf­trag des Unternehmens

mit KI-Sys­te­men arbeit­en. Wer KI für erste Tex­ten­twürfe nutzt, benötigt beispiel­sweise andere Kom­pe­ten­zen als eine Führungskraft, die KI-gestützte Analy­sen in Entschei­dun­gen einbezieht.

  • 2. Ein gemein­sames Grund­la­gen­ver­ständ­nis schaffen

Alle Anwen­der soll­ten grund­sät­zlich ver­ste­hen, wie KI-Sys­teme funk­tion­ieren, welche Möglichkeit­en sie bieten und wo ihre Gren­zen liegen. Dazu gehört das Bewusst­sein, dass auch überzeu­gend for­mulierte Ergeb­nisse falsch, unvoll­ständig oder verz­er­rt sein können.

  • 3. Interne Regeln und Ver­ant­wortlichkeit­en vermitteln

Beschäftigte müssen wis­sen, welche Sys­teme sie für welche Auf­gaben nutzen dür­fen, welche Dat­en eingegeben wer­den kön­nen, wer Ergeb­nisse prüft und frei­gibt. In der Prax­is muss beispiel­sweise klar sein, welche Kun­den­dat­en oder interne Doku­mente in ein KI-Sys­tem eingegeben wer­den dürfen.

  • 4. Rollen- und anwen­dungs­be­zo­gen schulen

Eine Basiss­chu­lung schafft ein gemein­sames Ver­ständ­nis, reicht aber nicht für alle Tätigkeit­en aus. Die Lern­in­halte soll­ten deshalb auf die jew­eili­gen Auf­gaben und einge­set­zten Sys­teme sowie die damit ver­bun­de­nen Risiken zugeschnit­ten sein.

  • 5. Prax­is und kri­tis­che Kon­trolle trainieren

Schu­lun­gen soll­ten typ­is­che Arbeitssi­t­u­a­tio­nen und prak­tis­che Übun­gen enthal­ten. Beschäftigte soll­ten beispiel­sweise trainieren, KI-Ergeb­nisse auf sach­liche Fehler, ungeeignete Quellen und mögliche Verz­er­run­gen zu prüfen.

  • 6. Schu­lun­gen doku­men­tieren und aktualisieren

Unternehmen soll­ten nachvol­lziehbar fes­thal­ten, welche Ziel­grup­pen zu welchen Inhal­ten geschult wur­den. Kom­men neue Sys­teme, Funk­tio­nen oder Ein­satzz­wecke hinzu, soll­ten auch die Schu­lungsin­halte über­prüft und angepasst werden,

damit der Auf­bau der erforder­lichen KI-Kom­pe­tenz gegenüber Auf­sichts­be­hör­den nachvol­lziehbar belegt wer­den kann.

PINKTUM unter­stützt Unternehmen beim sys­tem­a­tis­chen Auf­bau von KI-Kom­pe­tenz mit kom­binier­baren Ler­nange­boten. Dazu gehören die Pflichtschu­lung „EU AI Act: Dos and Don’ts im Umgang mit KI“, Lern­for­mate zum kri­tis­chen und selb­st­be­wussten Ein­satz von KI sowie Microlearn­ings zu AI Lit­er­a­cy im Team, Daten­schutz und dem ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit KI.

Das EdTech-Unternehmen PINKTUM ist ein­er der führen­den Anbi­eter für die nach­haltige Verbesserung von Soft Skills und Men­tal Skills in Unternehmen. Kun­den durch­laufen dig­i­tale Lernpfade, die auf ihren indi­vidu­ellen Entwick­lungs­be­darf aus­gerichtet sind und in den Arbeit­sall­t­ag inte­gri­ert wer­den. Herzstück des Ange­bots sind der KI-Coach PINKpro und die inter­na­tion­al preis­gekrönte Online-Bib­lio­thek. Sie umfasst rund 1.300 videobasierte, inter­ak­tive E‑Trainings, die in zehn Sprachen kul­turell angepasst zur Ver­fü­gung ste­hen. Mit Kün­stlich­er Intel­li­genz und auf Basis psy­chol­o­gis­ch­er Forschung entwick­elt PINKTUM seine Meth­o­d­en und Lern­in­halte stetig weit­er und set­zt neue Lern­im­pulse in Unternehmen.

PINKTUM ist der Marken­name der 2010 gegrün­de­ten Pink Uni­ver­si­ty GmbH mit mehr als 100 Mitar­bei­t­en­den. Der Haupt­sitz des inter­na­tion­al täti­gen Unternehmens liegt in Ham­burg und München. CEO ist Joachim Paw­lik. Das Unternehmen gehört zur PAWLIK Group.

Autor/ Kon­takt

Pressekon­takt PINKTUM
Pink Uni­ver­si­ty GmbH
Kristi­na Behrend
Direc­tor Communications
presse@pinktum.com
+49 (0)171 930 20 40