Fehlende Barrierefreiheit kann zu Abmahnungen führen:

Neue Pflichten treten für alle Onlinehändler in Kraft

Berlin, 24. Juni 2025 — Sechs Jahre lang gab es Zeit zur Vor­bere­itung: Ab dem 28. Juni gilt für Online­händler in Deutsch­land das Bar­ri­ere­frei­heitsstärkungs­ge­setz (BFSG). Viele Händler glauben jedoch immer noch, dass die neuen Anforderun­gen sie nicht betr­e­f­fen. „Das ist ein großer Irrtum!“, sagt Elisa Rudolph, Jus­tiziarin des bevh. „Grund­sät­zlich bet­rifft das BFSG alle Online­händler; ob klein oder groß, ob mit eigen­em Web­shop oder auf Mark­t­plätzen tätig, und unab­hängig von den ange­bote­nen Sortimenten.“

Wer sich bis jet­zt nicht um die Ein­hal­tung des BFSG geküm­mert hat, muss damit rech­nen, dass dies früher oder später rechtlich geah­n­det wird, inklu­sive der damit ver­bun­de­nen Kosten. Auch eine „Mark­tüberwachungsstelle der Län­der für die Bar­ri­ere­frei­heit von Pro­duk­ten und Dien­stleis­tun­gen“ (MLBF) ist derzeit im Aufbau.

Zu beacht­en ist Elisa Rudolph zufolge auch: „Bar­ri­ere­frei­heit ist keine Ein­malleis­tung und nie ganz abgeschlossen. Sie erfordert per­ma­nente Anpas­sung, bei der neue tech­nis­che Hür­den über­wun­den wer­den müssen. Eine hun­dert­prozentig bar­ri­ere­freie Web­site ist daher nur schw­er umzuset­zen und muss zwin­gend auf dem neuesten Stand der Tech­nik gehal­ten werden.“

Das BFSG gibt Online­händlern zwar die grundle­gen­den Anforderun­gen vor und ver­weist in der dazuge­höri­gen Verord­nung auf wichtige Stan­dards. Allerd­ings wur­den wichtige Fra­gen zur tech­nis­chen Umset­zung und deren Her­aus­forderun­gen zu wenig berück­sichtigt. Trotz stark­er Bemühun­gen der meis­ten Händler stoßen diese auf viele Unklarheit­en bei Detail­fra­gen. Hinzu kommt, dass die Anforderun­gen nicht nur die Händler-Web­site betr­e­f­fen, son­dern auch Shop­ping-Apps, Chats und E‑Mails mit Kundin­nen und Kun­den, sowie der Verkauf über soziale Plat­tfor­men (Social Com­merce). Der bevh appel­liert daher an die Mark­tüberwachungs­be­hör­den, auf die Ver­hält­nis­mäßigkeit zwis­chen den geset­zlichen Anforderun­gen und der tech­nis­chen Mach­barkeit zu achten.

Und ganz wichtig: Online­händler soll­ten sich trotz viel­er offen­er Fra­gen nicht abschreck­en lassen, son­dern Bar­ri­ere­frei­heit als Chance für eine größere Reich­weite und stärkere Kun­den­bindung auch in Hin­blick auf eine alternde Gesellschaft verstehen.

Hil­festel­lun­gen find­en Online­händler auf unseren Info­s­eit­en „Bar­ri­ere­freie Onli­neshops“ oder bei der bevh-Rechts­ber­atung für Mit­glieder.

Der Bun­desver­band E‑Commerce und Ver­sand­han­del Deutsch­land e.V. (bevh) ist die Branchen­vere­ini­gung der Inter­ak­tiv­en Händler (d.h. der Online- und Ver­sand­händler). Neben den Versendern sind dem bevh auch namhafte Dien­stleis­ter angeschlossen. Nach Fusio­nen mit dem Bun­desver­band Lebens­mit­tel-Online­han­del und dem Bun­desver­band der Deutschen Ver­sand­buch­händler repräsen­tiert der bevh die kleinen und großen Play­er und mehr als 90 Prozent des Umsatzes der Branche im End­kun­dengeschäft. Der bevh ver­tritt die Branchen­in­ter­essen aller Mit­glieder gegenüber dem Geset­zge­ber sowie Insti­tu­tio­nen aus Poli­tik und Wirtschaft. Darüber hin­aus gehört die Infor­ma­tion der Mit­glieder über aktuelle Entwick­lun­gen und Trends, die Organ­i­sa­tion des gegen­seit­i­gen Erfahrungsaus­tausches sowie eine fach­liche Beratung zu den Auf­gaben des Verbands.

Pressekon­takt

Frank Düssler
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